Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern und Apartments (folgend Zimmer) zur Beherbergung sowie alle in
diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“
umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-,
Hotelzimmervertrag.

2. Der Hotelaufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch
das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu
bestätigen. Nach Abschluss des Vertrages sind beide Seiten dazu berechtigt, innerhalb
von 48 Stunden vom Vertrag zurückzutreten.

3. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
vereinbarter bzw. geltender Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise
schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die
Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

5. Rechnungen des Hotels sind spätestens am Abreisetag vor Ort zahlbar. Akzeptiert
Zahlungsmittel sind die EC-Karte sowie Bargeld.

6. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis
aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in
Anspruch nimmt.

7. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann
das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte
Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,
mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne
Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
Diese gilt auch bei vorzeitiger Abreise. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der
vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Durch
den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung begrenzen Sie etwaige
Ausfallzahlungen erheblich

8. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
Zimmer immer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle so gering wie
möglich zu halten.

9. Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer und gelten, solange keine
Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch in Bezug auf die Mehrwertsteuer
eintreten. Es besteht das Recht des Vermieters auf entsprechende Preisänderung. Die
ortsübliche Kurtaxe ist im Preis nicht inklusive.

10. Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am
vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer und Apartments dem Hotel spätestens um
10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

11. Das Hotel ist ein reines Nichtraucherhotel. In allen Räumlichkeiten des Hotels sowie
den Apartments ist auf den Genuss von Tabak zu verzichten.

12. Bitte haben Sie Verständnis, dass Haustiere nur bei vorheriger Buchung und nur in
bestimmten Zimmern aufgenommen werden können.

13. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat,
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung
des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Der
Gast ist gegenüber dem Vermieter zur Mängelrüge verpflichtet. Wird nicht direkt oder
z.B. durch Wandel abgeholfen, so ist der Vermieter oder eine vom Vermieter genannte
Person zu verständigen. Erfolgt eine Mängelanzeige erst im Nachhinein, ist der
Vertragspartner nicht in der Lage noch etwas zu tun. Ansprüche auf Minderung oder
Schadensersatz sind daher ausgeschlossen, soweit eine Mängelrüge nicht von
vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde.

14. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam

15. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand –
auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der
gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung
des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat gilt
als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den
Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften

16. Im übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters
für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB

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